06.02.01.15z (Baden-Württemberg) Konstruktives Ausgestalten von Bauteilen / einfachen Zusammenbauten
- Laufende Nr
- 325
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.15z
- ORGEINHEIT
- Produktentwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion
- ERAAA
- Konstruktives Ausgestalten von Bauteilen / einfachen Zusammenbauten
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 9
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Durchführen von Konstruktionsarbeiten
Bauteile, einfache Zusammenbauten nach Vorgaben, Skizzen und Entwürfen konstruktiv bearbeiten. Verknüpfungen durch Anwendung / Abwandlung vorhandener Einzelfunktionen und Elemente konstruktiv bearbeiten. Formgestaltung, Maße und Toleranzen nach Entwürfen bzw. Angaben zeichnerisch untersuchen, fertigungstechnische Belange, Reparaturmöglichkeiten (z. B. Ein- und Ausbau) und Platzverhältnisse berücksichtigen, Teile vergleichbarer Funktion vereinheitlichen. Ggf. Entwürfe von Baugruppen unter
Berücksichtigung der festgelegten Fertigungstechnik, gegebenen Werkstoffen und technischen Normen detaillieren und innerhalb der Konstruktion und mit anderen Stellen abstimmen. Notwendige Konstruktionsunterlagen beschaffen und abstimmen, Ausführbarkeit und Funktion konstruktiv untersuchen, Konstruktionsänderungen abstimmen bzw. vorschlagen. Entwürfe zu fertigungsgerechten Zeichnungen weiterbearbeiten.
Erstellen von technischen Listen
Konstruktionsergebnisse in technische Listen (z. B. Stücklisten) unter Berücksichtigung des Nummernsystems und produktspezifischer Besonderheiten umsetzen. Technische Listen erstellen.
Durchführen von Berechnungen
Berechnungen zur Dimensionierung der zu konstruierenden Bauteile anhand von Formeln durchführen (z. B. Zug, Druck, Querschnitte, Drehzahlen, Schwerpunkte, Massen).
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | A | - |
| B Ausbildung Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben ist eine 3½ -jährige Berufsausbildung, in der Regel als Technische(r) Zeichner/-in, erforderlich. | B2 | 13 |
| E Erfahrung | Die Berücksichtigung fertigungstechnischer Belange und Reparaturmöglichkeiten, die Vereinheitlichung von Teilen vergleichbarer Funktion erfordern eine Erfahrung von mehr als 3 Jahren. E4 | 8 |
| D Denken Das Konstruieren von Teilen und einfachen Zusammenbauten unter Berücksichtigung fertigungstechnischer Belange sowie die Durchführung von Berechnungen erfordern es, aus bekannten Lösungsmustern zutreffende Lösungswege auszuwählen und anzuwenden. | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die konstruktive Bearbeitung von Teilen und einfachen Zusammenbauten erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. | H3 | 5 |
| K Kommunikation | Auftretende Unklarheiten (z. B. bei Konstruktionsänderungen, fertigungstechnischen Belangen) innerhalb der Konstruktion sowie mit anderen Stellen durchsprechen und abstimmen. K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | Keine F- | - |
| Summe Punkte | 34 |